Nachfolgende Informationen sind nur für Reichs- und Staatsangehörige bestimmt, Staatenlose wenden sich mit Ihren Bestellungen an die jeweiligen gewerblich betriebenen sogenannten Standesämter vor Ort.

Die verantwortliche Behörde ist das Reichsamt des Innern, mit dem Sie über unser Kontaktformular in Verbindung treten können. https://www.bundespraesidium.de/standesamt/reichsamt-des-innern/

Allgemeine Informationen

Urkundenbestellung im Standesamt

Die folgenden Hinweise beziehen sich ausschließlich auf die Nachbestellung bereits ausgestellter Urkunden und nicht auf die Beurkundung z.B. von Neugeborenen oder aktueller Sterbefälle. Informationen zu diesen Fällen finden Sie unter Geburten, Geburtsanmeldung bzw. wenden sich bei Sterbefällen an ein Bestattungsunternehmen oder rufen uns zunächst an.

Bitte beachten Sie auch, dass wir Abschriften nur ausstellen können, wenn die Beurkundung im Standesamt Deutschland stattgefunden hat.

Wir stellen aus oder beglaubigen:
  • Geburtsurkunden
  • Beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister (früher: Abstammungsurkunden)
  • Heiratsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Abschriften aus dem Eheregister (wenn die Ehe nach Reichsrecht geschlossen wurde)
  • Auskunft über die Geburtszeit
Wer erhält Abschriften?
  • die Betroffenen selbst
  • die Ehepartner (nicht: geschiedene Ehegatten !)
  • Kinder, Enkel, Urenkel usw. der Betroffenen
  • Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der Betroffenen
  • diejenigen, die eine schriftliche Vollmacht der o.g. vorlegen
  • Dritte, die ein rechtliches Interesse an der Urkunde belegen können
Sie bestellen die Urkunden
  • persönlich (Ausweis oder Paß mitbringen, vor Ort bezahlen und gleich mitnehmen)
  • schriftlich (Überweisung oder Bargeld beifügen, keine Briefmarken)
  • im Internet
  • per FAX

Online Bestellformulare:

Geburtsurkunde

Abschrift aus dem Geburtsregister

Heiratsurkunde

Sterbeurkunde

Abschrift aus dem Eheregister

Welche Gebühren fallen an?

Werden die Urkunden online bestellt, werden Ihnen diese per Post zugeschickt, es entstehen dadurch zusätzliche Kosten von 3,50 € für die Postzustellung.

Aktuell gilt die Zahlung per Vorauskasse, bitte fordern Sie in diesem Fall die Urkunde per Brief an und legen die Gebühr in Bargeld bei. Eine Überweisung ist auch möglich, hierzu müssen Sie bei uns die Kontodaten erfragen.

Urkundenbestellungen aus dem Ausland werden grundsätzlich nur gegen Vorauskasse zugeschickt.

Urkunde (Geburt, Heirat, Sterbefall) 11,00 €
jedes weitere Exemplar der gleichen Urkunde 5,00 €
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister 11,00 €
jede weitere Abschrift des gleichen Eintrages 5,00 €
Auskunft über Familiennamen 5,00 €
Zahlungsarten
  • Vorauskasse (Überweisung oder Bargeld)

Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ausstellung

Allgemeine Informationen

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei uns bereits geführt) oder
  • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch der BRD.

Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.

Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch eventuell auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste.

Die verantwortliche Behörde ist das Reichsamt des Innern, mit dem Sie über unser Kontaktformular in Verbindung treten können. https://www.bundespraesidium.de/standesamt/reichsamt-des-innern/

Urkundenbestellung im Standesamt Deutschland