Das Präsidium des Bundes
Präsidialsenat und Zentrale
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Präsidium des Bundes oder Bundespräsidium lautet eine Funktion in der deutschen Verfassungsgeschichte. Zur Zeit des Deutschen Bundes hatte der österreichische Gesandte den Vorsitz im Bundestag. Daher nannte man Österreich die „Präsidialmacht“. Allerdings war damit im Wesentlichen nur eine geschäftsführende Rolle im Bundestag verbunden.
Im Norddeutschen Bund von 1867 war Präsidium des Bundes ein Amt in der Norddeutschen Bundesverfassung. Es stand für die Rolle eines Staatsoberhauptes und einer Bundesexekutive, auch wenn das Amt ursprünglich nicht als Bundesmonarch gedacht war. Das Bundespräsidium hatte der König von Preußen inne. Ebenso war der König Bundesfeldherr.
Bei den Verfassungsänderungen im Zuge der Reichsgründung 1871 blieb der Ausdruck erhalten. Der König erhielt aber zusätzlich den Namen „Deutscher Kaiser“, der an den meisten Textstellen statt „Bundespräsidium“ oder „Bundesfeldherr“ eingesetzt wurde. Mit dem Ende der Monarchie 1918 endete auch die bisherige Funktion des Bundespräsidiums bzw. Kaisers.
Später taucht der Ausdruck in den Beratungen des Verfassungskonvents auf Herrenchiemsee auf. Eine Minderheit wollte keine Einzelperson als Staatsoberhaupt, sondern ein kollektives Organ namens „Bundespräsidium“. Es hätte aus dem Bundeskanzler sowie aus den Präsidenten von Bundestag und Bundesrat bestanden. Allerdings hat sich diese Vorstellung auch im Parlamentarischen Rat nicht durchgesetzt.
Am 29. Mai 2008 gründete sich, durch 21 unabhängige Statusdeutsche, der Volks-Bundesrath der am 23. Mai 2009 den Volks-Reichstag proklamierte, um in Folge mit dem Volks-Reichstag, die anstehende Wiedervereinigung des Deutschen Reiches gemäß der Bundes- und Reichsverfassung (Änderungssstand: 28.10.1918) vorzubereiten. Gemäß dem Willen der Bevollmächtigten und Delegierten wurde die gesetzliche und völkerrechtliche Basis geschaffen, daß die Statuseigenschaft nun wieder beim Deutschen Reich liegt, siehe heirzu Artikel 4 der Bundes- und Reichsverfassung. Ein Meilenstein war geschafft und aus den Statusdeutschen konnten nach über 90 Jahre der Staatenlosigkeit deutsche Reichs- und Staatsangehörige registriert werden. Das neu geschaffene Bundespräsidium besteht aus dem Präsidialsenat, der in der immer noch bestehenden Übergangsphase aus dem Staatssekretär des Innern, dem Staatssekretär des Äußeren und dem vom Volks-Reichstag bestimmten Präsidialsenat besteht. Das Bundespräsidium soll in Zukunft in einer Direktwahl vom Deutschen Volk bestimmt werden und aus 3 gleichgestellte Repräsentanten bestehen.
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