Geburtsurkunde (staatlich)

Geburtenregister Deutschland im Deutschen Reich Bereich Geburten ePost: standesamt@bundespraesidium.de Staatlich berufene Standesbeamte, sind gemäß Beamtengesetz und im Sinne des Personenstandsgesetz, für Deutschland im Deutschen Reich ernannt und können sich über eine Ernennungsurkunde ausweisen. Sollten sich irgendwelche andere Personen im Staatsgebiet des

Staatliches Standesamt Deutschland / Reichsrechtliches Standesamt des Deutschen Reiches

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