JDR-Druckerei und das Personenstandsregister Die Eintragung der natürlichen „Deutsch“en ins Personenstandsregister regelt das Personenstandsgesetz in Verbindung mit der Einbürgerung der natürlichen „Deutsch“en und auch der ausländischen Mitmenschen das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG). Gemäß „Bundeverfassungsgericht“-Urteil vom 31.07.1973* hat das Deutsche Reich
Druckerei des Deutschen Reiches


