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Druckerei des Deutschen Reiches

Druckerei des Deutschen Reiches

JDR-Druckerei und das Personenstandsregister Die Eintragung der natürlichen „Deutsch“en ins Personenstandsregister regelt das Personenstandsgesetz in Verbindung mit der Einbürgerung der natürlichen „Deutsch“en und auch der ausländischen Mitmenschen das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG). Gemäß „Bundeverfassungsgericht“-Urteil vom 31.07.1973* hat das Deutsche Reich

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