Rechte von Staatenlosen

Als Staatenlose werden Menschen bezeichnet, die keinen Nachweis einer tatsächlichen Staatsangehörigkeit besitzen (der gelbe Schein, der BRD-Staatsangehörigkeitsausweis oder irgendein Dokumente der BRD ist kein Nachweis der tatsächlichen deutschen Staatsangehörigkeit, sondern nur eine Vermutung). Sie treten nach dem Entstehen der Nationalstaaten