Artikel 38. der Reichsverfassung für Deutschland Der Ertrag der Zölle und der anderen in Artikel 35 bezeichneten Abgaben, letzterer soweit sie der Reichsgesetzgebung unterliegen, fließt in die Reichskasse…………… Artikel 39. der Reichsverfassung…
Die Hauptkasse des Deutschen Reiches
Artikel 38. der Reichsverfassung für Deutschland Der Ertrag der Zölle und der anderen in Artikel 35 bezeichneten Abgaben, letzterer soweit sie der Reichsgesetzgebung unterliegen, fließt in die Reichskasse…………… Artikel 39. der Reichsverfassung…